
Unsere Schließtage und Ferientermine
Liebe Eltern,
für Ihre persönliche Jahresplanung orientieren sich unsere Schließtage an den bayerischen Schulferien. Bitte beachten Sie dazu folgende Regelungen:
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Reguläre Schließtage: Wir planen pro Kindergartenjahr bis zu 30 Schließtage.
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Fortbildungstage: Für die Fort- und Weiterbildung unseres Teams können bis zu 5 zusätzliche Sonderschließtage genutzt werden.
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Bedarfsdienst: An allen weiteren Ferientagen bieten wir für berufstätige Eltern einen Bedarfsdienst an.
Transparenz und Planung:
Sie werden von uns immer rechtzeitig schriftlich über anstehende Schließzeiten informiert. Zudem verteilen wir halbjährlich eine detaillierte Terminübersicht. Darin finden Sie alle Schließtage, Elternabende, Feste und Fortbildungstermine des Personals auf einen Blick.
Ein kleiner Impuls von Herzen: Auch wenn wir einen Bedarfsdienst anbieten, möchten wir betonen, dass bewusste Pausen und freie Tage vom Kindergartenalltag für die Erholung und Entwicklung Ihrer Kinder sehr wertvoll sind.
Öffnungszeiten, Buchungszeiten und Beiträge
Für einen harmonischen und strukturierten Tagesablauf im Wald gelten in unserer Einrichtung folgende Zeiten:
Betreuungszeiten: Die Einrichtung ist täglich von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr für Sie geöffnet.
Kernzeitraum: Die pädagogische Kernzeit erstreckt sich von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Innerhalb dieser Kernzeit erfolgt die gezielte Bildungsarbeit zur Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP). Da wir die pädagogische Intention des gemeinsamen Morgen- sowie Abschlusskreises verfolgen, ist eine strikte Einhaltung der Bring- und Abholzeiten essenziell für die Gruppendynamik.
Konditionen und monatliche Entgelte:
Für die Betreuung Ihres Kindes stehen Ihnen verschiedene Zeitmodelle zur Verfügung.
Die Beitragsgestaltung erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen täglichen Buchungsumfang:
Buchungskategorie: Zeitliches Fenster: Monatsbeitrag:
4 bis 5 Stunden (inkl. Kernzeit): 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr 175,00 €
5 bis 6 Stunden: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr / 13:00 Uhr 185,00 €
oder 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Information zum staatlichen Elternbeitragszuschuss (100 €)
Für alle berechtigten Kinder wird ein staatlicher Zuschuss in Höhe von monatlich 100,00 € gewährt.
Anspruchsbeginn: Ab September des Kalenderjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr abschließt.
Dauer: Die Gewährung erfolgt fortlaufend bis zum Zeitpunkt der Einschulung.
Verfahrensweise: Es ist keine separate Antragstellung erforderlich. Die Verrechnung erfolgt automatisiert im Rahmen der monatlichen Buchung (beispielsweise reduziert sich ein Beitrag von 185,00 € auf effektiv 85,00 €).